Medieninformation zum 16.01.2023
Medieninformation
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und GesellschaftlichenZusammenhalt
Kabinett beschließt Aufhebung der Maskenpflicht im ÖPNV zum 16. Januar – Umwandlung in dringendeEmpfehlung
Künftig entfällt in Sachsen die Verpflichtung zum Tragen einermedizinischen Gesichtsmaske im öffentlichen Personennahverkehr. Diebisherige Maskenpflicht im ÖPNV wird in eine dringende Empfehlungumgewandelt. Eine entsprechende Änderung der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung hat die Sächsische Staatsregierung beschlossen. Zuvorhatte sich das Sozialministerium mit Expertinnen und Experten imGesundheitsstab beraten.
Die geänderte Verordnung tritt am 16. Januar 2023 in Kraft.
Staatsministerin Petra Köpping: »Corona-Schutzmaßnahmen dürfen nurmit corona-bedingten Überlastungen des Gesundheitssystems begründetwerden. Viele Corona-Indikatoren zeichnen derzeit ein positives Bild. Daherwandeln wir die Maskenpflicht im ÖPNV in eine dringende Empfehlungum. Gleichzeitig werden wir die Lage natürlich weiterhin kontinuierlichbeobachten, etwa in Bezug auf die neue Omikron-Subvariante in den USA.Bei Bedarf können wir jederzeit reagieren.«
Unverändert gültig bleibt die Pflicht zum Tragen einer medizinischenGesichtsmaske z. B. in Obdachlosenunterkünften oder Einrichtungen zurgemeinschaftlichen Unterbringung.
Von der Änderung unberührt bleiben auch die im Infektionsschutzgesetzbundesweit festgeschriebenen Regelungen, wie• die FFP-2-Maskenpflicht im Fernverkehr für Fahrgäste,• das Tragen einer FFP-2-Maske für Patienten und Besucher inGesundheitseinrichtungen, z. B. Arztpraxen, Dialyseeinrichtungen oder Tageskliniken sowie
-
die FFP-2-Masken- und Testnachweispflicht für das Betreten vonKrankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen.
Die geänderte Verordnung wird in den kommenden Tagen unter demfolgenden Link veröffentlicht: https://www.coronavirus.sachsen.de/
Links:
Informationsportal Coronavirus